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Verlängerung der bisherigen Maßnahmen bis zum 14.2. Drucken

Der Hessische Kultusminister informiert in seinem Elternschreiben vom 21.01.2021, dass die aktuell geltenden Regelungen bis zum 14. Februar beibehalten werden.

Hier klicken für dieses Elternschreiben.

Bei der Beantragung von Kinderkrankengeld wird ein Nachweis verlangt, dass die Schule nicht besucht wurde. Das Bundesfamilienministerium stellt eine Musterbescheinigung für diesen Nachweis zur Verfügung.

Hier klicken für diese Musterbescheinigung.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 22. Januar 2021 um 12:34 Uhr