Verlängerung der bisherigen Maßnahmen bis zum 14.2. |
Der Hessische Kultusminister informiert in seinem Elternschreiben vom 21.01.2021, dass die aktuell geltenden Regelungen bis zum 14. Februar beibehalten werden. Bei der Beantragung von Kinderkrankengeld wird ein Nachweis verlangt, dass die Schule nicht besucht wurde. Das Bundesfamilienministerium stellt eine Musterbescheinigung für diesen Nachweis zur Verfügung. |
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 22. Januar 2021 um 12:34 Uhr |